Unser qualifiziertes Team von Kfz-Gutachter sind Ihre Ansprechpartner und stehen Ihnen zur Seite. Wir beraten Sie zu allen technischen Fragen rund um die Uhr.
Hatten Sie einen Verkehrsunfall, oder waren Sie an einem Unfall verwickelt, so stehen Ihnen als Unfallopfer Rechte und Pflichten bei der Abwicklung zu. Viele Fragen sich, was muss ich nach einem Unfall machen und wer kann mich dabei unterstützen. Bei allen diesen Fragen können wir Sie unterstützten und lass Sie nicht alleine.
Als Unfallopfer ist die gegnerische Versicherung dazu verpflichtet, dem Geschädigten bei voller Haftung, einen möglichst vollständigen Ausgleich des entstandenen Schadens zu gewährleisten. Dazu zählen folgende Punkte:
Sie haben als Geschädigter den Anspruch auf rechtlichen Beistand, das Recht auf einem Anwalt, den Sie die gesamte Schadenabwicklung übertragen können. Insbesondere bei komplexen Schadenfällen ist dies sehr ratsam.
Aber einer Schadenhöhe von ca. 750,00 EUR haben Sie das Recht auf die Wahl eines freien und unabhängigen Kfz-Sachverständiger. Sollten Sie dies nicht einschätzen können, so scheuen sie sich nicht uns zu kontaktieren. Wir prüfen den Schadenumfang und beraten Sie hinsichtlich der Schadenhöhe. Stellen wir fest, dass der Schaden geringer ist als 750,00 EUR, so erstellen wir Ihnen einen Kostenvoranschlag oder einen Kurzgutachten.
Sie sollten bei der Wahl eines Sachverständiger darauf achten, dass es sich um ein unabhängiges und neutrales Büro handelt. Viele Sachverständiger bewerten Ihren Kfz-Schaden nach den Vorgaben und Richtlinien der Versicherungen. Oftmals kann dies zu Ihrem Nachteil werden.
Daher empfehlen wir Ihnen einen freien und unabhängigen Kfz-Sachverständigen Büro aufzusuchen.
Wir stehen Ihnen im Raum Köln - Troisdorf rund um die Uhr für Sie zur Verfügung - Ihre neutrales Kfz-Sachverständige von TOP-Gutachter - Rufen Sie uns an